Übernahme der RTL Group
Offener Brief an Bertelsmann
Wirtschaftsminister Henri Grethen unterstützt Interessen der
Kleinanleger
© 2002 Luxemburger Wort
Luxemburger Minderheitsaktionäre, die sich im Zuge der vollständigen
Übernahme von RTL Group durch Bertelsmann in ihren Rechten verletzt
sehen, sind fest entschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Als erste konkrete
Aktion nach der bekannt gewordenen Absicht von Bertelsmann, zum alleinigen
Aktionär der in Luxemburg-Kirchberg ansässigen Mediengruppe
aufzusteigen, machen Audiolux und BGL Investment Partners in einem
offenen Brief auf ihr Anliegen aufmerksam.
In diesem Schreiben, das auch den Herren Middelhoff und Luther von
Bertelsmann zugestellt wird, wird mit Nachdruck gegen die Vorgehensweise
des deutschen Konzerns protestiert. Der anvisierte Preis von 44 Euro
zum Erwerb der noch ausstehenden Anteile wird als inakzeptabel abgelehnt.
Außerdem erinnern die Luxemburger Aktionäre die Bertelsmann
AG an ihr Engagement aus dem Börsenprospekt vom Juni 2000. Den
Angaben zufolge hatten die Hauptaktionäre GBL, Pearson und Bertelsmann
damals in Aussicht gestellt, den im Streubesitz befindlichen Anteil
der heutigen RTL Group auf mindestens 15 Prozent zu erhöhen.
Die Ankündigung, den Luxemburger Konzern vollständig übernehmen
zu wollen, stehe jedoch in völligem Gegensatz zu dieser Zusage.
Nachfolgend der genaue Wortlaut des Briefes der beiden Investmentgesellschaften
Audiolux und BGL Investment Partners:
Der Brief im Wortlaut
"Wir schreiben Ihnen mit Bezug auf die von der Presse seit dem
24. Dezember berichtete Übernahme durch Bertelsmann der Beteiligung
Pearsons an RTL Group und dem ebenfalls angekündigten Übernahmeangebot
an alle verbleibenden Aktionäre der RTL Group.
Herr Dr. Luther wird sich erinnern, dass die Vertreter der Audiolux,
nach dem Tausch der Beteiligung der Groupe Bruxelles Lambert an RTL
Group gegen eine Beteiligung in der Bertelsmann AG, bei ihm im Hause
RTL vorgesprochen hatten.
Bei dieser Gelegenheit waren die rechtlichen Gründe dargelegt
worden, aus welchen sich, auch gemäß europäischem
Verhaltenskodex, die Verpflichtung ergibt, den freien Aktionären
die Möglichkeit zu geben, zu denselben Bedingungen wie GBL, durch
Tausch oder Kauf, auszutreten.
Gleichzeitig war jedoch die Bereitschaft, damals seitens Audiolux,
erklärt worden, gegebenenfalls über Bertelsmann mit der
RTL Group langfristig verbunden zu bleiben.
Leider blieb dieser Schritt ohne Ergebnis, so dass unsere beiden Gesellschaften
sowohl verwaltungsrechtliche, als auch gerichtliche Schritte unternehmen
mussten. Sie kennen die Stellungnahme, die die Commission de Surveillance
du Secteur Financier (C.S.S.F.) am 14. August 2001 bezog, als sie
feststellte, dass die Hauptaktionäre der RTL Group bei ihrem
Vorgehen die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 25. Juli
1977 in der Form eines Verhaltenskodex nicht befolgt hatten und dass
es allen Beteiligten oblag, diesen Verhaltenskodex einzuhalten und
somit die Gleichberechtigung der Aktionäre zu gewährleisten.
Das inzwischen eingeleitete Gerichtsverfahren ist beim Bezirksgericht
Luxemburg anhängig. Ein erstinstanzliches Urteil kann noch dieses
Jahr erhofft werden. Inzwischen hat zwar das Eilgericht mit seinem
Beschluss vom 29. Juni 2001 eine einstweilige Verfügung aus Verfahrensgründen
abgelehnt, es hat aber in einer weitgehenden Begründung die Verpflichtung
der Verwaltungsratsmitglieder der RTL Group, die Interessen nicht
nur ihrer eigenen Gruppe, sondern aller Aktionäre zu wahren,
besonders eindeutig in Erinnerung gebracht.
Vor diesem Hintergrund erfolgt nunmehr am Vorweihnachtstag, nach Übernahme
der 22 % Pearsonbeteiligung, die Ansage eines Angebots von Bertelsmann
an die verbleibenden Aktionäre, ihre Aktien zu dem mit Pearson
verhandelten Preis, also EUR 44, zu kaufen.
Wir wollen deutlich gesagt haben, dass wir dieses Angebot als völlig
unannehmbar erachten. Wir sind in dieser Auffassung bestätigt
durch die gleiche Meinung vieler anderer Aktionäre und Kleinaktionäre
der RTL Group, die sich inzwischen zum Teil auch bei der INVESTAS,
einer Gesellschaft ohne Gewinnzweck, die die Vertretung der Interessen
von Sparern und Wertpapierbesitzern als Objekt hat, zusammengefunden
haben.
Wir erinnern daran, dass im Juni 2000, in der öffentlichen Prospektbroschüre,
die insbesondere zur Einführung der Aktien der RTL Group an der
Londoner Börse erstellt worden war, die damaligen Hauptaktionäre
GBL, Pearson und Bertelsmann die in ihrem Shareholders Agreement enthaltene
gemeinsame Verpflichtung angekündigt hatten, ein ,free float'
von zumindest 15 % innerhalb 14 Monaten, also bis spätestens
September 2001, zu verwirklichen. Noch im September 2001, bei der
Vorstellung der Resultate der RTL Group, erklärte Herr Generaldirektor
Bellens, dass die ,free float'-Zusage nicht aufgegeben, sondern lediglich
aus Marktgründen aufgeschoben werde.
Das ,free float'-Engagement und seine Beschreibung im Prospekt war
natürlich nicht nur eine interne Abmachung zwischen den drei
Mehrheitsaktionären, sondern die Bedingung zur Zulassung zur
Londoner Börse, und wurde, durch die Ankündigung an alle
Aktionäre im Prospekt, zu einer regelrechten Verpflichtung diesen
gegenüber. Ansonsten hätte die Bekanntmachung einer rein
internen vertraglichen Verpflichtung im Prospekt keinen Sinn gehabt,
oder sie hätte, um Irreprüfung zu vermeiden, als den anderen
Aktionären gegenüber nicht bindend dargestellt werden müssen.
Da Bertelsmann inzwischen die Beteiligungen sowohl der GBL, als auch
der Pearson übernommen hat, obliegt ihr die Erfüllung der
so an die Minderheitsaktionäre ergangenen Zusage, dieses ,free
float' zum Zweck der damit verbundenen Marktliquidität der RTL-Group-Aktie
nach bestem Können herzustellen. Das könnte zurzeit Bertelsmann
mit umso größerer Leichtigkeit tun, als ihre nunmehrige
Beteiligung auf 89 % angestiegen ist.
Das jetzt angekündigte Angebot zur Übernahme der restlichen
Aktien der RTL Group steht in völligem Gegensatz zu der Liquiditätszusage.
Diese Übernahme würde geradezu das Ende der Liquidität
bedeuten und würde, was unzumutbar ist, den Minderheitsaktionären
keine andere Alternative lassen, als auf den völlig illiquiden
Aktien sitzen zu bleiben.
Dass Pearson den Preis von EUR 44 angenommen hat, ist für uns
und die anderen Aktionäre ohne Belang. Pearsons Entscheidung
wird in der Presse auf ein akutes Bedürfnis zurückgeführt,
die Schulden zu verringern. Sie mag sich auch dadurch erklären,
dass die Pearsoneinlagen seinerzeit überschätzt wurden,
und die sich ergebende Beteiligung mit 22 % am RTL-Group-Kapital sehr
hoch war, so dass für Pearson trotz des niedrigen Preises pro
Aktie der Gesamtertrag von EUR 1,5 Milliarden annehmbar erschien.
Wie dem auch sei, für die Gleichberechtigung der Minderheit gelten
die Bedingungen, die der GBL eingeräumt wurden, denn zu dem Zeitpunkt
übernahm Bertelsmann die Kontrolle der RTL Group.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass seit dem Tausch der
GBL und der damals schon erfolgten Ankündigung eines Versprechens
an GBL, die Bertelsmannaktie an der Börse einzuführen, der
Kurs der RTL-Group-Aktie fiel, bei gleichzeitigem Anstieg der GBL-Aktie.
Der Bezug, im Zusammenhang mit der Pearsonübernahme, auf den
Kurswert der RTL-Group-Aktie ist schon daher unangebracht, weil dieser
Kurswert für den eigentlichen Wert der Aktie überhaupt nicht
mehr repräsentativ ist.
Durch die, nach Presseberichten, Pearson zugestandene Bedingung, im
Falle der Zahlung eines höheren Kaufpreises innerhalb 18 Monaten
an andere, an Pearson eine entsprechende Nachzahlung zu leisten, hat
Bertelsmann sich sogar de facto den Weg versperrt, ein verbessertes
Angebot zu machen, wie es sich aus ,fairness opinions' oder Empfehlungen
von Aufsichtsbehörden aufdrängen könnte.
Wir haben uns in dieser Zwangslage an unsere Aufsichtsbehörde,
aber auch an den Verwaltungsrat der RTL Group gewandt, in der Hoffnung,
dass grundsätzliche Rechtsprinzipien, auch auf der Ebene von
Deontologie und Ethik, wie sie unter anderem im europäischen
Verhaltenskodex verankert sind, in diesem Marktgeschehen respektiert
werden.
Wir können uns nicht vorstellen, dass Bertelsmann unter diesen
Gegebenheiten weiterhin an der in der Presse unterstellten Absicht
festhalten kann. Ein solches Angebot ist in jeder Hinsicht inakzeptabel.
Die Missachtung der ,free-float'-Zusage und der damit verbundenen
totalen Filialisierung, mit der notgedrungen sich ergebenden endgültigen
Aufgabe der Börsennotierung überhaupt, ist unzulässig.
Die Rechte der Minderheitsaktionäre dürfen nicht in einem
solchen Maße missachtet werden."
Unterstützung durch den Wirtschaftsminister
Gegenüber dem LW bezeichnete Wirtschaftsminister Henri Grethen
das Anliegen der Luxemburger Minderheitsaktionäre als völlig
berechtigt. Er finde es unfair, wenn Kleinaktionäre wesentlich
schlechter behandelt würden als andere Anteilseigner, die ihr
Aktienpaket bereits verkauft haben, so das Mitglied der Regierung.
Sein Gerechtigkeitsgefühl sei gestört, da einem Großaktionär
eindeutig gegenüber Kleinanlegern eine Vorzugsbehandlung zuteil
werde. Er hoffe, dass der deutsche Medienkonzern, der in der Regel
hohe ethische Ansprüche an sich selbst stelle, auch in diesem
Fall eine seinen eigenen Vorgaben entsprechende Position einnehme.
Die Vereinigung ohne Gewinnzweck Investas ist ebenfalls dabei zu prüfen,
welche zusätzlichen Schritte sie im Interesse der Kleinanleger
unternehmen kann.
Luxemburger Wort 10.01.2002