Trauerspiel
Die Liste der Unterlassungssünden ist lang, und sie erklärt
das gestörte Verhältnis Luxemburgs zur RTL Group
Mario Hirsch
Die Geschichte wiederholt sich laut Karl Marx erst als Tragödie,
dann als Farce. Der Aufstand der Kleinaktionäre der RTL Group,
angeführt von den Beteiligungsgesellschaften BGL Investment Partners
und Audiolux, gegen Mehrheitsaktionär Bertelsmann, der nach der
totalen Kontrolle strebt, verdeutlicht dramatisch dieses Diktum und
zeigt, wie gering der Einfluss des Gastgeberlandes auf die Geschicke
der Mediengruppe geworden ist.
Bereits Mitte der Neunzigerjahre gab es Bestrebungen, die Besitzverhältnisse
bei der damaligen CLT zu straffen. Es war die erklärte Absicht
der beiden Hauptaktionäre Groupe Bruxelles Lambert und Havas,
die komplette Kontrolle durch die Holding Audiofina herzustellen.
Was teilweise gelang und den Weg zur Anfang 1997 erfolgten Fusion
mit Bertelsmann ebnete. Auch damals gab es heftigen Widerstand der
Kleinaktionäre, die sich benachteiligt wähnten, da dem Tauschangebot
eine andere Transaktion zu wesentlich günstigeren Bedingungen
vorausgegangen war. Die damaligen Kleinaktionäre sind größtenteils
identisch mit den Aufständischen von heute, da sie hartnäckig
blieben und auf bessere Zeiten warteten, ehe sie ihre Beteiligungen
an Audiofina oder jetzt Bertelsmann abtraten.
Zu jener Zeit war die Angelegenheit bereits ein Politikum, sowohl
in Belgien als auch in Luxemburg, dank Déminor (= défense
des minoritaires), einer Vereinigung, die sich dem Schutz von Minderheitsaktionären
verschrieben hatte und den Hegemonen mit Erfolg das Leben sauer machte:
Der CLT-Machtkampf führte in Belgien zu einer gesetzlichen Regelung,
die Minderheitsaktionären Garantien gibt, im Gegenteil zu Luxemburg,
obwohl der seinerzeitige Oppositionschef Henri Grethen sich stark
machte für eine derartige Lösung. Das schlechte Gewissen
dürfte erklären, warum der heutige Wirtschaftsminister sehr
viel Verständnis für die gebeutelten Kleinaktionäre
aufbringt, die Gefahr laufen, innerhalb nur weniger Jahre bereits
zum zweiten Mal den Kürzeren zu ziehen.
Eine gesetzliche Regelung kommt zu spät, um Bertelsmann in dieser
Angelegenheit in die Schranken zu verweisen und zu einem Verhalten
aufzufordern, das den hohen ethischen Ansprüchen des 1835 als
Verlag für christliche Druckwerke (sic!) gegründeten Konzerns
entspricht. Eine solche Initiative könnte dennoch das angeschlagene
Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt wieder herstellen und verhindern,
dass das Schicksal der RTL Group sich bei anderen Firmen wiederholt,
angesichts der Schwäche eines bodenständigen Kapitalismus
(dieser Part wird notgedrungenerweise vom Staat gespielt).
Wenn von Versäumnissen der Politik die Rede ist, dann sind sie
in erster Linie im Fehlen eines entsprechenden gesetzlichen Arsenals
zu sehen, das bei Ubernahmeangeboten die Gleichbehandlung aller Aktionäre
sicherstellt, Klarheit schafft in Sachen "angemessener Preis",
aber gleichzeitig dem Recht der Mehrheitsaktionäre, die Anteile
der Kleinaktionäre unter korrekten Bedingungen zu erwerben, Rechnung
trägt (squeeze out). Im Gefolge des 1995 in Kraft getretenen
Konzessionsvertrags sind die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten
der Regierung bei Veränderungen in den Besitzverhältnissen
des Rundfunkunternehmens erheblich ge-schwunden. Die Aufteilung der
Teilhaberscheine in A- und B-Aktien (erstere namentlich gekennzeichnet)
wurde fallen gelassen. Bis dahin war die Veräußerung von
A-Aktien genehmigungspflichtig. Fortan gilt, dass nur mehr zwei Drittel
der Aktien Namensaktien sind, die den Besitzer nur nach Unterrichtung
der Regierung wechseln können.
Unter den vorherrschenden Um-ständen ist es höchst unwahrscheinlich,
dass die Regierung sich querlegt und den Kleinaktionären Schützenhilfe
liefert. BIP und Audiolux halten nur knapp 1,5 Prozent des Kapitals
der RTL Group. Der luxemburgische Staat ist überhaupt nicht als
Aktionär vertreten. Die fehlende Kapitalbasis erübrigt irgendwelche
staatliche Interventionen, und sie gefährdet sogar die Standortpolitik,
wie der Personalabbau in der Kirchberger Zentrale, die ungewisse Zukunft
des Broadcasting Center Europe und selbst der bescheidenen luxemburgischen
Programmaktivitäten zeigt.
Wenn es Unterlassungssünden gibt, die sich bitter rächen,
dann nicht nur auf der Ebene gesetzlicher Lücken oder des fehlenden
Kapitals. Ganz im Gegensatz zur Arbed und zur SES, wo eine konsequente
staatliche Kapitalbeteiligung im-merhin dafür sorgte, dass die
Kirche im Dorf blieb und sichergestellt wurde, dass kompetente Luxemburger
in führender Position präsent sind, blieb die CLT sich selbst
überlassen, was erklärt, warum man heute vergeblich auf
Kirchberg nach Managern vom Schlage der Joseph Kinsch, Romain Bausch,
Fernand Wagner, Michel Wurth, Roland Junck, Romain Henrion, Nicolas
Ueberecken, Ferdinand Kayser oder Roland Jaeger sucht. Seit dem Abgang
von Gust Graas wurde die Personalfrage sträflichst vernachlässigt,
was die Übernahmegelüste umso leichter machte. Es ist eher
unwahrscheinlich, dass es den aufständigen Kleinaktionären
gelingt, ihr Recht auf faire Behandlung einzuklagen. Nicht jeder verfügt
über den Midas-Touch eines Albert Frère, der sein Aktienpaket
zum stolzen Preis von 275 Euro an Bertelsmann verkaufte, zu einem
Zeitpunkt, wo der Kurs bereits auf unter hundert Euro abgesackt war!
Lëtzebuerger Land 18.01.200