Verständliche Gegenwehr
© 2002 Luxemburger Wort
Die Phase des tief greifenden Wandels, in der sich die Luxemburger
Wirtschaft bereits seit einiger Zeit als Folge der "Europäisierung"
befindet, ist noch nicht abgeschlossen. Clearstream und RTL Group
sind gegenwärtig zwei weitere traditionsreiche nationale Zielgesellschaften,
die Objekte der Begierde von finanzkräftigen ausländischen
Konzernen sind. Die entsprechenden Pläne von Deutsche Börse
und Bertelsmann, zu Alleinaktionären dieser Luxemburger Gesellschaften
aufzusteigen, sind schon weit gediehen, aber noch nicht unter Dach
und Fach. Es scheint nur noch eine Frage des richtigen Preises zu
sein, bis alle als Verkäufer auftretenden Aktionäre ihr
Einverständnis zu den jeweiligen angestrebten Transaktionen geben.
Während dem Vernehmen nach bei Clearstream die Positionen der
Verhandlungspartner dabei sind sich anzunähern, befinden sich
die Anteilseigner im Fall RTL Group bereits seit einigen Monaten auf
heftigem Konfrontationskurs. Die Minderheitsaktionäre sehen sich
in ihren Rechten verletzt, weil Bertelsmann ihnen nicht die gleichen
Bedingungen gewährte wie dem gewieften belgischen Finanzjongleur
Albert Frère, der mit dem Verkauf seiner RTL Group-Aktien im
Juli des vergangenen Jahres dem deutschen Medienriesen über Nacht
zur Mehrheit an der Luxemburger Gesellschaft verhalf.
Während Albert Frère einen Preis pro Anteil von über
200 Euro kassierte, sollen sich die Minderheitsaktionäre nicht
einmal ein Jahr später mit 44 Euro abfinden. Angesichts dieser
krassen unterschiedlichen Behandlung und vor allem angesichts der
Tatsache, dass es im Ausland wie z.B. in Belgien gesetzliche Bestimmungen
gibt, die Übernahmen nach Salami-Taktik klar regeln, ist es verständlich,
dass die Kleinanleger sich mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln zur Wehr setzen.
Die Ausgangsposition bei den eingeleiteten Gerichtsprozessen ist als
nicht hoffnungslos anzusehen. In ähnlich gelagerten Fällen
im Ausland sind den Angaben zufolge Rechtsprechungen im Sinne der
Kleinaktionäre ergangen. Vor allem aber hat auch ein Luxemburger
Eilgericht in dieser Affäre bereits argumentiert, dass die Mitglieder
eines Verwaltungsrats einer Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre
handeln müssen. Ein mit dem Kern des Streitfalls befasstes Gericht
wird also prüfen müssen, ob die Vertreter von Albert Frère
im obersten Gesellschaftsorgan der Luxemburger Mediengruppe diesem
Anspruch Genüge geleistet haben oder nicht. Bei diesem Gerichtstermin
wird man auch erfahren, welchen juristischen Wert eine EU-Empfehlung
aus dem Jahr 1977 über einen Verhaltenskodex hat. Darin ist die
Gleichbehandlung aller Aktionäre bei Kapitalrestrukturierungen
festgeschrieben, die in der vorliegenden Auseinandersetzung zweifelsfrei
nicht gegeben ist.
Sollte Bertelsmann seine Ankündigung vom vergangenen Heiligabend
wahrmachen und im Februar das formale Angebot à 44 Euro zum
Erwerb aller RTL-Aktien vorlegen, könnten die dann düpierten
Kleinaktionäre auf ein eindeutig gewichtiges Argument zurückgreifen.
Diese Absicht der Deutschen stünde in radikalem Widerspruch zu
noch vor wenigen Monaten gemachten Aussagen, das deutsche Medienhaus
wolle eine Börsennotierung aufrecht erhalten und sogar den Streubesitz
von RTL Group-Anteilen erhöhen, ganz abgesehen davon, dass sich
auch in einem Börsenprospekt zu einer Erweiterung des "Free
Float" verpflichtet wurde.
Aktionen und Gegenwehr von Minderheitsaktionären in Luxemburg
sind also völlig verständlich, zumal in anderen EU-Ländern
ein umfassender Schutz für Minderheitsaktionäre im Falle
eines Kontrollwechsels festgeschrieben ist. Auch die Bemühungen
auf EU-Ebene gehen eindeutig in diese Richtung. Erst vor wenigen Tagen
hat eine zu diesem Thema eingesetzte Sachverständigengruppe z.
B. vorgeschlagen, dass beim Erwerb einer Aktienmehrheit der Preis
für die in Umlauf gebliebenen Anteile dem höchsten Preis
entsprechen muss, den der Bieter in einem Zeitraum von bis zu zwölf
Monaten vor der Kontrollnahme entrichtet hat.
Die Bestrebungen auf EU-Ebene sind nicht neu, die ersten Diskussionen
reichen bis ins Jahr 1989 zurück. Neu ist jedoch auch nicht,
dass ein Vorschlag für eine Übernahmerichtlinie wegen immer
neuer Vorbehalte von Mitgliedsländern bislang noch nicht verabschiedet
werden konnte. Angesichts dieser Schwierigkeiten ist es im Grunde
verwunderlich, dass die Luxemburger Regierung es bislang für
nicht notwendig erachtet hat, klare und transparente Regeln mit Rechten
und Pflichten am nationalen Kapitalmarkt zu schaffen. Verkennt sie
die Tragweite der Problematik oder steht der Kleinaktionär als
schwächstes Glied in der Kette der Kapitalmarktteilnehmer nicht
in ihrer Gunst?
Der Ausverkauf von Teilen der Luxemburger Wirtschaft ist nur schwer
zu verhindern, doch könnte man dafür sorgen, dass dies zu
einem Preis geschieht, bei dem man das Gefühl hat, ein gutes
Geschäft gemacht zu haben. Denn es ist nicht das erste Mal, dass
ein ausländischer Großinvestor sich ein nationales Kronjuwel
einverleibt, ohne dafür einen fairen Preis zu zahlen. Bereits
im Fall BGL erschlich sich dem Vernehmen nach die "Générale
de Banque" die Mehrheit an dieser Bank, ohne die Kleinaktionäre
einzubeziehen. Wenn es nicht bald zu einer gesetzlichen Änderung
kommt, könnten demnächst andere übernehmbare börsennotierte
Luxemburger Gesellschaften zum finanziellen Nachteil von Minderheitsaktionären
unter fremde Kontrolle geraten.
Angesichts verschiedener Ereignisse und Entwicklungen ist das Vertrauen
der Luxemburger Kleinanleger in Produkte und Akteure des Kapitalmarktes
- Interessenkonflikte bei Börsengängen, fehlende Aufklärungspflicht
beim Kauf von Wertpapieren, Entartung der Loi Rau-Idee - ohnehin bereits
stark erschüttert. Das Dossier Kleinaktionäre contra Bertelsmann
ist nicht gerade dazu angetan, eine Umkehr dieser Tendenz zu bewirken.
Im Gegenteil! Luxemburg muss unbedingt mehr Rechtssicherheit schaffen.
Unwägbarkeiten wie der nicht eindeutige Schutz von Minderheitsaktionären
fördern mehr die Abschreckung als das Vertrauen der Anleger -
ob privat oder institutionell - in den nationalen Kapitalmarkt und
das internationale Finanzzentrum Luxemburg. Ein solcher Zustand kann
eigentlich in niemandes Interesse sein.
Paul Lenert
Luxemburger Wort 16.01.2002