Legitime Interessen von Kleinaktionären wahren
Forderung nach adäquatem gesetzlichem Schutz von Kleinanlegern
Investas VS RTL-Group
nd. Im Walferdinger "Centre Culturel Prince Henri" fand
gestern abend die diesjährige Generalversammlung der Aktionärsvereinigung
Investas statt, die Ende der 90er Jahre aus der Vereinigung DEDID
hervorgegangen war. DEDID wiederum war im Jahre 1959 im Hinblick auf
die generelle Interessenvertretung von Kleinaktionären ins Leben
gerufen worden und war im Jahre 1969 im Rahmen der sogenannten Cegedel-Affäre
ein erstes Mal wirksam in die Öffentlichkeit getreten, um die
Kleinaktionäre dieser Gesellschaft zu vertreten gegenüber
der Vormachtstellung von Staat und anderen (vergleichsweise) Großaktionären.
Die Affäre um die Transfers von massiven Aktienpaketen von RTL-Group
zwischen GBL, bzw. Pearson, und Bertelsmann hat in den letzten Monaten
und Wochen hohe Wellen geschlagen.
"So war es denn auch kein Wunder, dass dieses Thema einhellig
die gestrige Versammlung beherrschte, und die zahlreich anwesenden
Mitgliedern waren ein Beweis für das große Interesse, das
in Luxemburg Privatanleger, aber auch einzelne institutionelle Anleger,
dieser Affäre entgegen bringen.
In der Tat riskieren bei diesem Mega-Deal sogar größere
An
leger,
wie etwa die Staatssparkasse oder BGL Investment Partners, im Räderwerk
der ganz großen Finanzgruppen zermahlen zu werden, u.a. auch
deshalb, weil es im luxemburgischen Recht keine klaren und zwingenden
Regelungen über den Schutz von minoritären Aktieninhabern
in solchen Situationen gibt.
Investas-Präsident Jean-Paul Hoffmann und Generalsekretär
Marcel Oberweis gingen in ihrenjeweiligen Stellungnahmen auf diese
Affäre ein, die anschließend im Detail von Gaston Schwertzer,
eine luxemburgischen Anlegerkreisen bekannte und ob ihrer breiten
Kompetenz geschätzte Persönlichkeit, dargelegt wurde.
Gaston Schwertzer sieht im Jahre 2000 mit dem Einzug der britischen
Pearson?Gruppe ins Aktionariat der damaligen RTL-UFA die ganze Affäre
ins Rollen kommen. Damals wurden die Aktiva von Pearson mit einem
erwiesenermaßen zu hohen RTL-Aktienpaket von 22% entgolten.
Pearson wurde damals, neben Bertelsmann und GBL, zu einem 3. Großaktionär
und der im sogenannten "free float" verbliebene Aktienanteil
verringerte sich auf 11%, was jedoch unzureichend war, um eine Notierung
der RTL-Aktie im sogenannten Footsie-Index u.a. für die Pensionsfonds,
wo ein Minimum von 15% im "free float" verlangt wird. Versprochen
wurde damals, zumindest für den erforderlichen "free float"
zu sorgen, was aber nie geschah, im Gegenteil.
Für Gaston Schwertzer steht denn auch das Im Dezember vergangenen
Jahres unterbreitete Angebot zur Übernahme des restlichen Aktienpaketes
von 11% durch Bertelsmann (89% Anteil insgesamt!) in krassem Widerspruch
zu den vorher gemachten Versprechungen hinsichtlich einer Ausweitung
des "free float"-Anteils, die noch im September 2001 bestätigt
worden seien.
Kritik übte Schwertzer auch am angebotenen Preis von 44 €
je Aktie, den man auch für das Aktienpaket an Pearson gezahlt
habe. Hier wird bewußt Irreführung betrieben, weil der
untertriebene, an Pearson gezahlte Einheitspreis akzeptiert wurde
aufgrund der knapp anderthalb Jahre zuvor zugeteilten Akienmenge,
die eben im Vergleich zum eingehandelten Wert zu hoch gewesen war.Es
könne deshalb nicht sein, so Gaston Schwertzen das den Aktionären,
die ihre Anteile im normalen Handel erworben haben, ebenfalls ein
derartiger "Kompensationsabschlag" zugemutet werden soll.
In Ermangelung klarer Bestimmungen irrluxemburgischen Recht griff
die CCSF auf EU-Direktiven
zurück, um die Unrechtmäßigkeit des Bertelsmann-Angebotes
anzuprangern. Einen ersten Erfolg konnte Investas inzwischen verbuchen
: das am 24. Dezember 2001 unterbreitete Angebot wurde "storniert".
Infolgedessen erging gestern auch ein Appell an alle privaten und
institutionellen Inhaber von RTLAktien, diese keinesfalls zu veräußern,
um den gemeinsamen Druck hoch zu halten.
Unmissverständlich übte die Investas-Versammlung gestern
aber auch Kritik an der Tatsache, dass in Luxemburg, wo man u.a. mit
steuerlichen Anreizen die Sparer und Kleinanleger in den Fonds? und
Aktienmarkt lockte, nach wie vor klare Schutzbestimmungen für
Kleinanleger fehlen, die es beispielsweise in Belgien seit 1989 gibt.
Als Korollar zur sogenannten "loi Rau" wären derartige
Vorkehrungen gewiss nicht fehl am Platz gewesen. Es ist bekanntlich
nie zu spät...
Journal 19.03