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Legitime Interessen von Kleinaktionären wahren


Forderung nach adäquatem gesetzlichem Schutz von Kleinanlegern

Investas VS RTL-Group


nd. Im Walferdinger "Centre Culturel Prince Henri" fand gestern abend die diesjährige Generalversammlung der Aktionärsvereinigung Investas statt, die Ende der 90er Jahre aus der Vereinigung DEDID hervorgegangen war. DEDID wiederum war im Jahre 1959 im Hinblick auf die generelle Interessenvertretung von Kleinaktionären ins Leben gerufen worden und war im Jahre 1969 im Rahmen der sogenannten Cegedel-Affäre ein erstes Mal wirksam in die Öffentlichkeit getreten, um die Kleinaktionäre dieser Gesellschaft zu vertreten gegenüber der Vormachtstellung von Staat und anderen (vergleichsweise) Großaktionären.
Die Affäre um die Transfers von massiven Aktienpaketen von RTL-Group zwischen GBL, bzw. Pearson, und Bertelsmann hat in den letzten Monaten und Wochen hohe Wellen geschlagen.
"So war es denn auch kein Wunder, dass dieses Thema einhellig die gestrige Versammlung beherrschte, und die zahlreich anwesenden Mitgliedern waren ein Beweis für das große Interesse, das in Luxemburg Privatanleger, aber auch einzelne institutionelle Anleger, dieser Affäre entgegen bringen.
In der Tat riskieren bei diesem Mega-Deal sogar größere Anleger, wie etwa die Staatssparkasse oder BGL Investment Partners, im Räderwerk der ganz großen Finanzgruppen zermahlen zu werden, u.a. auch deshalb, weil es im luxemburgischen Recht keine klaren und zwingenden Regelungen über den Schutz von minoritären Aktieninhabern in solchen Situationen gibt.
Investas-Präsident Jean-Paul Hoffmann und Generalsekretär Marcel Oberweis gingen in ihrenjeweiligen Stellungnahmen auf diese Affäre ein, die anschließend im Detail von Gaston Schwertzer, eine luxemburgischen Anlegerkreisen bekannte und ob ihrer breiten Kompetenz geschätzte Persönlichkeit, dargelegt wurde.
Gaston Schwertzer sieht im Jahre 2000 mit dem Einzug der britischen Pearson?Gruppe ins Aktionariat der damaligen RTL-UFA die ganze Affäre ins Rollen kommen. Damals wurden die Aktiva von Pearson mit einem erwiesenermaßen zu hohen RTL-Aktienpaket von 22% entgolten. Pearson wurde damals, neben Bertelsmann und GBL, zu einem 3. Großaktionär und der im sogenannten "free float" verbliebene Aktienanteil verringerte sich auf 11%, was jedoch unzureichend war, um eine Notierung der RTL-Aktie im sogenannten Footsie-Index u.a. für die Pensionsfonds, wo ein Minimum von 15% im "free float" verlangt wird. Versprochen wurde damals, zumindest für den erforderlichen "free float" zu sorgen, was aber nie geschah, im Gegenteil.
Für Gaston Schwertzer steht denn auch das Im Dezember vergangenen Jahres unterbreitete Angebot zur Übernahme des restlichen Aktienpaketes von 11% durch Bertelsmann (89% Anteil insgesamt!) in krassem Widerspruch zu den vorher gemachten Versprechungen hinsichtlich einer Ausweitung des "free float"-Anteils, die noch im September 2001 bestätigt worden seien.
Kritik übte Schwertzer auch am angebotenen Preis von 44 € je Aktie, den man auch für das Aktienpaket an Pearson gezahlt habe. Hier wird bewußt Irreführung betrieben, weil der untertriebene, an Pearson gezahlte Einheitspreis akzeptiert wurde aufgrund der knapp anderthalb Jahre zuvor zugeteilten Akienmenge, die eben im Vergleich zum eingehandelten Wert zu hoch gewesen war.Es könne deshalb nicht sein, so Gaston Schwertzen das den Aktionären, die ihre Anteile im normalen Handel erworben haben, ebenfalls ein derartiger "Kompensationsabschlag" zugemutet werden soll.
In Ermangelung klarer Bestimmungen irrluxemburgischen Recht griff die CCSF auf EU-Direktiven
zurück, um die Unrechtmäßigkeit des Bertelsmann-Angebotes anzuprangern. Einen ersten Erfolg konnte Investas inzwischen verbuchen : das am 24. Dezember 2001 unterbreitete Angebot wurde "storniert".
Infolgedessen erging gestern auch ein Appell an alle privaten und institutionellen Inhaber von RTLAktien, diese keinesfalls zu veräußern, um den gemeinsamen Druck hoch zu halten.
Unmissverständlich übte die Investas-Versammlung gestern aber auch Kritik an der Tatsache, dass in Luxemburg, wo man u.a. mit steuerlichen Anreizen die Sparer und Kleinanleger in den Fonds? und Aktienmarkt lockte, nach wie vor klare Schutzbestimmungen für Kleinanleger fehlen, die es beispielsweise in Belgien seit 1989 gibt.
Als Korollar zur sogenannten "loi Rau" wären derartige Vorkehrungen gewiss nicht fehl am Platz gewesen. Es ist bekanntlich nie zu spät...

Journal 19.03


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