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RTL Group:

Minderheitsaktionäre bestehen auf ihre Rechte


Schwere Vorwürfe gegen Verwaltungsrat, der der "Kolonialisierung" durch Bertelsmann ohnmächtig zusehe


nd.- Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung von RTL Group, die am vergangenen Mittwoch im Gesellschaftssitz auf Kirchberg abgehalten wurde, meldeten sich die Vertreter der Minderheitsaktionäre erwartungsgemäß zu Wort um einmal mehr auf die Wahrung und Berücksichtigung ihrer elementaren Rechte zu bestehen, die sie weiterhin durch die "Kolonialisierung" der Gesellschaft durch die mächtige Bertelsmann-Gruppe ernsthaft bedroht sehen.

Wir hatten bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen, die den Minderheitsaktionären von CLT Group - darunter die Audiolux S.A., BGL Investment Partners S.A. sowie die Gesellschaft ohne Gewinnzweck Investas, die als Vetreterin der Kleinaktionäre auftritt - enstanden sind im Gefolge der Transaktion von Aktienpaketen zwischen der früheren CLT-UFA und der britischen Produktionsgruppe Pearson, die im Juli 2000 im Austausch gegen Rechte einen nachweislich überhöhten Anteil von 22% am RTL-Kapital erhalten hatte zu einem Preis, den die vorwiegend luxemburgischen Minderheitsaktionäre als zu niedrig empfinden, umso mehr als das gleiuche Paket zu den gleichen Bedingungen ein Jahr später wieder zu Bertelsmann zurückfloss.

Die Minderheitsaktionäre hatten dies als Manöver empfunden, um den Wert ihrer Aktien zu drücken und hatten sich mit verschiedenen Einwänden bis hin zur Gerichtsklage gegen dieses Manöver zur Wehr gesetzt.

Die Minderheitsaktionäre warfen dem Verwaltungsrat im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung vor, die Rechte der Kleinaktionäre sträflich missachtet und seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein.

Insbesondere verlangten die Specher der Kleinaktionäre Aufschluss darüber, wie sich der Verwaltungsrat zur Frage der Börsennotierung stelle, die angesichts der Tatsache bedroht ist, dass Bertelsmann etwa 90% der Anteile allein hält. Damit, so argumentierten sie, werde der erforderliche "free float", d.h. der Anteil der breit gestreuten Aktien, von 15%, nicht mehr erreicht, der für diese Notierung erforderlich ist. Zudem, so unterstrichen sie, hätten die Notierungsgesellschaften das Rating der Gesellschaft bereits herabgesetzt, wodurch den Aktionären Schaden entstanden sei.

Die Vorgehensweise des Verwaltungsrates sei umso verwerflicher, als sie sich noch im Juli 2000, in einem entsprechenden Vertragsprotokoll mit der luxemburgischen Regierung, zum Erhalt des "free float" von mindestens 15% einvernehmlich bereit erklärt hätten.

In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf einen Passus im Vertragsprotokoll vom 25. Juli 2000 mit folgendem Wortlaut: "Considérant que BW TV, GBL et Pearson ont déclaré leur intention d'inclure ans les meilleurs délais RTL Group dans le TFSE UK Index et d'augmenter le flottant de 11,2 à 15% des actions d'Audiofina. Dans ce contexte BW TV, GBL et Audiofina se sont engagés à augmenter le flottant soit par des cessions dans le marché à concurrence de maximum 2% des actions soit par une augmentationb de 2% du capital de RTL Group et ce dans les 14 mois qui suivent la cotation de la société au premier marché de Londres." Aufgeworfen wurde auch die Frage, ob der Verwaltungsrat nicht die übrigen Aktionäre von dem mit Pearson abgewickelten Deal hätte informieren müssen. Im Endeffekt seien durch die gewählte Vorgehensweise die Mechanismen des Marktes zum, Teil außer Kraft gesetzt worden.

JOURNAL 19.04


Cegedel
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