RTL Group:
Minderheitsaktionäre bestehen auf ihre Rechte
Schwere Vorwürfe gegen Verwaltungsrat, der der "Kolonialisierung"
durch Bertelsmann ohnmächtig zusehe
nd.- Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung von RTL Group,
die am vergangenen Mittwoch im Gesellschaftssitz auf Kirchberg abgehalten
wurde, meldeten sich die Vertreter der Minderheitsaktionäre erwartungsgemäß
zu Wort um einmal mehr auf die Wahrung und Berücksichtigung ihrer
elementaren Rechte zu bestehen, die sie weiterhin durch die "Kolonialisierung"
der Gesellschaft durch die mächtige Bertelsmann-Gruppe ernsthaft
bedroht sehen.
Wir hatten bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen, die den
Minderheitsaktionären von CLT Group - darunter die Audiolux S.A.,
BGL Investment Partners S.A. sowie die Gesellschaft ohne Gewinnzweck
Investas, die als Vetreterin der Kleinaktionäre auftritt - enstanden
sind im Gefolge der Transaktion von Aktienpaketen zwischen der früheren
CLT-UFA und der britischen Produktionsgruppe Pearson, die im Juli
2000 im Austausch gegen Rechte einen nachweislich überhöhten
Anteil von 22% am RTL-Kapital erhalten hatte zu einem Preis, den die
vorwiegend luxemburgischen Minderheitsaktionäre als zu niedrig
empfinden, umso mehr als das gleiuche Paket zu den gleichen Bedingungen
ein Jahr später wieder zu Bertelsmann zurückfloss.
Die Minderheitsaktionäre hatten dies als Manöver empfunden,
um den Wert ihrer Aktien zu drücken und hatten sich mit verschiedenen
Einwänden bis hin zur Gerichtsklage gegen dieses Manöver
zur Wehr gesetzt.
Die Minderheitsaktionäre warfen dem Verwaltungsrat im Rahmen
der diesjährigen Generalversammlung vor, die Rechte der Kleinaktionäre
sträflich missachtet und seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen
zu sein.
Insbesondere verlangten die Specher der Kleinaktionäre Aufschluss
darüber, wie sich der Verwaltungsrat zur Frage der Börsennotierung
stelle, die angesichts der Tatsache bedroht ist, dass Bertelsmann
etwa 90% der Anteile allein hält. Damit, so argumentierten sie,
werde der erforderliche "free float", d.h. der Anteil der
breit gestreuten Aktien, von 15%, nicht mehr erreicht, der für
diese Notierung erforderlich ist. Zudem, so unterstrichen sie, hätten
die Notierungsgesellschaften das Rating der Gesellschaft bereits herabgesetzt,
wodurch den Aktionären Schaden entstanden sei.
Die Vorgehensweise des Verwaltungsrates sei umso verwerflicher, als
sie sich noch im Juli 2000, in einem entsprechenden Vertragsprotokoll
mit der luxemburgischen Regierung, zum Erhalt des "free float"
von mindestens 15% einvernehmlich bereit erklärt hätten.
In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf einen Passus im Vertragsprotokoll
vom 25. Juli 2000 mit folgendem Wortlaut: "Considérant
que BW TV, GBL et Pearson ont déclaré leur intention
d'inclure ans les meilleurs délais RTL Group dans le TFSE UK
Index et d'augmenter le flottant de 11,2 à 15% des actions
d'Audiofina. Dans ce contexte BW TV, GBL et Audiofina se sont engagés
à augmenter le flottant soit par des cessions dans le marché
à concurrence de maximum 2% des actions soit par une augmentationb
de 2% du capital de RTL Group et ce dans les 14 mois qui suivent la
cotation de la société au premier marché de Londres."
Aufgeworfen wurde auch die Frage, ob der Verwaltungsrat nicht die
übrigen Aktionäre von dem mit Pearson abgewickelten Deal
hätte informieren müssen. Im Endeffekt seien durch die gewählte
Vorgehensweise die Mechanismen des Marktes zum, Teil außer Kraft
gesetzt worden.
JOURNAL 19.04