Regierung nicht zuständig
RTL-Minderheitsaktionäre gegen Bertelsmann
Was tut die Luxemburger Regierung, um die Minderheitsaktionäre
von RTL Group zu schützen? Nichts, antwortet Staatsminister Jean-Claude
Juncker auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten
Ben Fayot. Die Exekutive sei nämlich dafür gar nicht zuständig,
stellt er klar. Für den Schutz der Minderheitsaktionäre
gäbe es Aufsichtsbehörden, die auf die Einhaltung ihrer
Bestimmungen achten.
Die Antwort des Premiers gibt dennoch einige interessante Aufschlüsse.
Etwa über das Protokoll, das am 25. Juli 2000 von der Regierung,
Bertelsmann, Audiofina, CLT-UFA und GBL unterzeichnet wurde. Mit diesem
Protokoll beabsichtigten die Parteien, nach den Verschiebungen im
Aktionariat dem Eintritt von Pearson TV den Fortbestand der Sendekonzession
zu sichern.
Die Regierung behielt sich in dem Text ein Mitspracherecht bei einem
Wechsel in der Aktionärsstruktur des Konzessionsträgers
CLT-UFA und dessen Dachgesellschaft RTL Group vor. Absicht der Regierung
sei es dabei gewesen, die Verpflichtungen der Hauptaktionäre
gegenüber dem Luxemburger Staat zu definieren. Der Schutz der
Minderheitsaktionäre habe nicht zum Ziel des Protokolls gehört,
gibt Juncker zu. Allerdings hätten in der Einleitung die Hauptaktionäre
von RTL Group ihre Absichten beschrieben. "In diesem Zusammenhang
haben GBL, Pearson und BW TV die Luxemburger Behörden über
ihre Absicht informiert, innerhalb kürzester Zeit RTL Group in
den FTSE-UK-Index aufnehmen zu lassen und dafür den free float'
von 11,2 Prozent auf 15 Prozent der Aktien aus dem Besitz von Audiofina
zu erhöhen", schreibt der Premier weiter.
Luxemburger Wort 04.02
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