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Regierung nicht zuständig

RTL-Minderheitsaktionäre gegen Bertelsmann

Was tut die Luxemburger Regierung, um die Minderheitsaktionäre von RTL Group zu schützen? Nichts, antwortet Staatsminister Jean-Claude Juncker auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Ben Fayot. Die Exekutive sei nämlich dafür gar nicht zuständig, stellt er klar. Für den Schutz der Minderheitsaktionäre gäbe es Aufsichtsbehörden, die auf die Einhaltung ihrer Bestimmungen achten.
Die Antwort des Premiers gibt dennoch einige interessante Aufschlüsse. Etwa über das Protokoll, das am 25. Juli 2000 von der Regierung, Bertelsmann, Audiofina, CLT-UFA und GBL unterzeichnet wurde. Mit diesem Protokoll beabsichtigten die Parteien, nach den Verschiebungen im Aktionariat dem Eintritt von Pearson TV den Fortbestand der Sendekonzession zu sichern.
Die Regierung behielt sich in dem Text ein Mitspracherecht bei einem Wechsel in der Aktionärsstruktur des Konzessionsträgers CLT-UFA und dessen Dachgesellschaft RTL Group vor. Absicht der Regierung sei es dabei gewesen, die Verpflichtungen der Hauptaktionäre gegenüber dem Luxemburger Staat zu definieren. Der Schutz der Minderheitsaktionäre habe nicht zum Ziel des Protokolls gehört, gibt Juncker zu. Allerdings hätten in der Einleitung die Hauptaktionäre von RTL Group ihre Absichten beschrieben. "In diesem Zusammenhang haben GBL, Pearson und BW TV die Luxemburger Behörden über ihre Absicht informiert, innerhalb kürzester Zeit RTL Group in den FTSE-UK-Index aufnehmen zu lassen und dafür den free float' von 11,2 Prozent auf 15 Prozent der Aktien aus dem Besitz von Audiofina zu erhöhen", schreibt der Premier weiter.

Luxemburger Wort 04.02


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