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Investas - Arcelor - Assemblée générale - RTL Group



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Schutzvereinigung Investas

„Ein gutes Gefühl"

Neuer Präsident Raymond Goebbels pocht auf Gleichbehandlung im Prozess gegen Bertelsmann, GBL und RTL

VON ARNE LANGNER

Seit dem Jahr 2001 schwelt der Streit zwischen den Luxemburger Minderheitsaktionären von RTL Group mit dem Konzern selbst, der Muttergesellschaft Bertelsmann und dem belgischen Baron Albert Frère von der Investmentfirma Groupe Bruxelles Lambert (GBL). Der Prozess, der vor Gericht in Luxemburg verhandelt wird, hat Chancen auf ein baldiges Ende.


Der neue Investas-Präsident Raymond Goebbels meint, dass das Urteil „im Sinn der Minderheitsaktionäre" fallen könnte. Aktuelle Entwicklungen geben Anlass zu Spekulationen.

In der vergangenen Woche war RTL Group an der Luxemburger Börse der Verlierer. Die Aktie gab 5,75 Prozent ab. Grund waren die Gerüchte, dass die Gütersloher Muttergesellschaft Bertelsmann versuchen würde, dem belgischen Investor Albert Frère eine Lösung vor zu schlagen, damit der seinen 25,1-Prozentan-teil an Bertelsmann nicht an die Börse bringt. Nach Medien-Informationen hatte Bertelsmann außerdem Investmentbanker mit Vorbereitungen für den Verkauf seiner Musiksparte beauftragt.

Der Geschäftsbereich umfasst eine 50-Prozent-Beteiligung an der weltweit zweitgrößten Plattenfirma Sony BMG, die Künstler wie Alicia Keys unter Vertrag hat. Außerdem gehört der gewinnträchtige Musikverlag BMG Music Publishing zu der Sparte. Das 2004 fusionierte Unternehmen Sony BMG hatte zuletzt mit Führungsproblemen und dem Verlust von Marktanteilen zu kämpfen.

Derartige Abwehrreaktionen könnten auch darauf hinweisen, dass Bertelsmann und RTL Group mit einem für sie negativen Urteil im Prozess mit den RTL-Minderheitsaktionären rechnen, glaubt man bei Investas, einer Schutzvereinigung von Kleinaktionären, die auch Anteile an der RTL Group haben.

Im Jahr 2001 tauschte Albert Frère seine 30 Prozent am RTLKapital für 25,1 Prozent der Bertelsmann AG, da der Konzern aus Gütersloh seinen Anteil bei den Luxemburgern erhöhen wollte. Minderheitsaktionäre konnten nicht von den gleichen Tauschbedingungen profitieren, weshalb sie vor Gericht zogen.

Bislang konnten weder der „Code de conduite", den die EUKommission 1976 als Empfehlung für seine Mitglieder herausgab, noch das geplante OPA-Gesetz rechtswirksame Hilfen für die Minderheitsaktionäre liefern. „Rückwirkend kann man das OPA-Gesetz sicher nicht anwenden", glaubt Goebbels, der vergangenen Freitag als neuer Präsident der InvestmentschutzVereinigung gewählt wurde. Sein Vorgänger Jean-Paul Hoffmann hatte sein Amt im Mai 2005 niedergelegt.

Die aktuellen Entwicklungen bei Bertelsmann/RTL stimmen Goebbels zuversichtlich.

„Ich habe ein gutes Gefühl", sagte er in bezug auf den Prozess, der noch in diesem Jahr zu Ende gehen dürfte. Am 5. April sollen die Plädoyers der verschiedenen Parteien abgeschlossen sein. Danach wird das Urteil erwartet.

D’Wort, 3. April, 2006

 

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